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Zentrum
Gemäß § 37 Abs. 3 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500 liegt der Jagdpachtverteilungsplan (für alle Katastralgemeinden unserer Gemeinde) in der Zeit von 28.12.2009 bis zum 11.1.2010 während der Amtsstunden in der Gemeindekanzlei zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Die Grundeigentümer können ihre Anteile am 3. Februar 2010 beim jeweiligen Jagdausschussobmann(obfrau) abholen bzw. die Überweisung der Beträge unter Angabe der Bankverbindung verlangen. Bei einer Überweisung werden allfällige Überweisungsspesen vom Anteil abgezogen. Bagatellbeträge in der Höhe von € 15,-- werden nicht überwiesen und können nur beim Obmann(Obfrau) abgeholt werden.
Am allgemeinen Auszahlungstage nicht behobene Anteile können bis zum 3. August 2010 beim Obmann/Obfrau behoben werden.
Anteile, die in der Zeit vom 3.2.2010 bis 3.8.2010 nicht behoben werden, werden dem aufgrund des Beschlusses des jeweiligen Jagdausschusses beschlossenen Verwendungs-zweck zugeführt.
03.12.2009
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