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Zentrum
Die EU-Ebene bestimmt weite Bereiche unseres täglichen Lebens und beeinflusst auch die Arbeit der Gemeindeverantwortlichen. Sie bringt aber auch viel - auch unserer Gemeinde!
Wie funktioniert die EU? Wo kann ich mich informieren? Wie kann ich mitgestalten?
Diese Serie des Bürgermeisters gibt dazu einige grundlegende Informationen.
1. Die Gründungsidee der EU, ihre Werte und Ziele
Die Geburtsstunde der europäischen Einigung war der 9. Mai 1950 (seither "Europatag"). An diesem Tag schlug der französische Außenminister Robert Schuman die Errichtung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS oder Montanunion) vor. Mit diesem Pakt zwischen Frankreich und Deutschland (dem auch Italien und die Benelux-Staaten beitraten) sollten kriegerische Auseinandersetzungen zwischen diesen beiden ehemaligen Erzrivalen ausgeschlossen werden. Die Geschichte seither zeigt, dass dies tatsächlich ein Erfolgsrezept war!
Von Beginn an war die europäische Einigung als politische Einigung gedacht, wenn auch die ersten Schritte eindeutig der wirtschaftlichen Einigung dienten und zum Binnenmarkt samt Abbau von Beschränkungen für den Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital geführt haben. Dies brachte Reise- und Niederlassungsfreiheit, europaweite Anerkennung von Berufsqualifikationen, Abbau von Zöllen und Handelsbeschränkungen, mehr Chancen auch für kleine Unternehmen, Verbraucherschutz und vieles mehr.
Aus der EGKS und der EWG ist die Europäische Union geworden, die derzeit 27 Mitgliedstaaten und fast 500 Millionen Einwohner umfasst!
Auf den Nenner gebracht ist die Europäische Union eine freiwillige Gemeinschaft von Staaten, welche zur besseren Erreichung eigener Ziele vereinbart haben, in klar definierten Bereichen Entscheidungen (in Parlament und Rat) gemeinsam zu treffen und deren Umsetzung und Kontrolle einer übergeordneten Instanz (Kommission) zu übertragen.
Der Vertrag von Lissabon soll die Union demokratischer, transparenter und handlungsfähiger machen. Auch die Rolle von Regionen und Gemeinden würden darin anerkannt und gestärkt werden!
Die Werte, für welche die Union steht, sind in diesem Vertag ausdrücklich festgehalten.
Es sind dies die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte derPersonen, welche Minderheiten angehören. Diese Werte sind einer Gesellschaftgemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.
Als Ziele der Union werden in diesem Vertrag festgeschrieben: Den Frieden, die angeführten Werte und das Wohlergehen der Bürger und Staaten zu fördern.
2. Die wichtigsten EU-Institutionen - Demokratie in der EU
Die Europäische Union ist mehr als eine Ländervereinigung, jedoch kein Bundesstaat. Ihr politisches System ist in der Geschichte einmalig und entwickelt sich seit über 50 Jahren kontinuierlich weiter. Die drei Hauptakteure sind der Rat (er vertritt die Mitgliedstaaten), das Europäische Parlament (EP, es vertritt die Bürger) und die Europäische Kommission (EK).
Diese Struktur ist vergleichbar mit jener eines Bundesstaates wie Österreich.
Rat und Parlament sind die beschlussfassenden und gesetzgebenden Institutionen (Legislative), die Kommission ist das ausführende Organ (Exekutive). Der Europäische Gerichtshof ist die Judikatur. Die Aufgabentrennung in Gesetzgebung, Ausführung und unabhängige Rechtssprechung ist ein Grundprinzip der Demokratie! Diese ist daher auch auf europäischer Ebene gewährleistet.
a) Rat der Europäischen Union und Europäischer Rat
Der Rat ist das immer noch gewichtigste Entscheidungsorgan der EU. Jedes Mitgliedsland ist durch einen Fachminister (Landwirtschaft, Industrie, Umweltschutz, Verkehr, etc.) vertreten. Die Gewichtung der Stimmen im Rat hängt von der Ländergröße ab, wobei kleinere Länder wie Österreich ein verhältnismäßig größeres Gewicht haben (1/3 der Stimmen wie das 10x größere Deutschland!). Der Rat entscheidet mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit oder einstimmig. 85% aller Entscheidungen wurden in den letzten Jahren einstimmig getroffen!
Im Europäischen Rat erörtern die Staats- und Regierungschefs strategische Leitlinien und außenpolitische Themen.
b) Europäisches Parlament (EP)
In ihm sind die Bürger der EU vertreten. Es übt die politische Kontrolle über die EU aus und ist in vielen Bereichen an der Gesetzgebung gleichbedeutend mit dem Rat beteiligt. Die stimmberechtigten EU-Bürger wählen das EP alle 5 Jahre, das nächste Mal am 7. Juni 2009. Österreich stellt derzeit 18 der insgesamt 785 Abgeordneten und hat damit wie im Rat ein überdurchschnittlich großes Gewicht. Im EP gibt es keinen Klubzwang und keine Koalition wie im österreichischen Parlament und Entscheidungen sind sehr stark von sachpolitischen Beweggründen bestimmt.
Informationen zur Europawahl: http://www.europarl.europa.eu/elections2009/default.htm?language=DE
c) Europäische Kommission (EK)
Sie wahrt das gemeinsame europäische Interesse („Hüterin der Verträge“), ergreift die Initiative für Gesetzesvorhaben und verwaltet das EU-Budget. Ihre derzeit 27 Mitglieder werden einvernehmlich von den Mitgliedstaaten benannt und vom EP bestätigt. Die Amtszeit einer Kommission beträgt ebenfalls fünf Jahre.
d) Europäischer Gerichtshof
Er besteht aus jeweils einem unabhängigen Richter pro Mitgliedstaat sowie 8 Generalanwälten. Seine Aufgabe ist es, über die Einhaltung des EU-Rechts sowie die korrekte Umsetzung und Auslegung der Verträge zu wachen und bindende Entscheidungen zu fällen.
Weitere wichtige EU-Institutionen:
Europäischer Rechnungshof: prüft die EU‑Finanzen
Ausschuss der Regionen: vertritt die Interessen der Regionen und Gemeinden
Wirtschafts- und Sozialausschuss: vertritt - grob gesprochen - die Interessen der Sozialpartner
Europäische Zentralbank: zuständig für die Gemeinschaftswährung EURO, Preisstabilität und Kaufkraft
Europäische Investitionsbank: trägt durch Finanzierung langfristiger Projekte zum wirtschaftlichen und sozialen
Zusammenhalt der EU-Mitgliedstaaten bei
Europäischer Bürgerbeauftragter: untersucht Beschwerden über EU-Institutionen
Europäische Agenturen: z.B. EUROPOL, Verbraucherschutz, Gesundheit, Grundrechteschutz
Auf den Nenner gebracht werden Entscheidungen nicht "von der EU" getroffen und den Staaten und Bürgern diktiert, sondern "auf EU-Ebene gemeinsam von Staaten- und Bürgervertretern" getroffen. Ihre Rechtmäßigkeit sowie ihre Einhaltung sind vor einem obersten unabhängigen Gericht einklagbar. Die Interessen von Regionen, Zivilgesellschaft und die Rechte von Bürgern werden zudem durch eigene Institutionen vertreten.
Mehr Information erhalten Sie in Ihrem Gemeindeamt und im Internet:
3. Wie kann ich mich als Bürgerin oder Bürger einbringen?
Die wichtigste Form, sich als Bürgerin oder Bürger ins europäische politische Geschehen einzubringen, sind die Wahlen zum Europäischen Parlament (das nächste Mal am 7. Juni 2009).
Sie können sich auch jederzeit schriftlich, telefonisch oder per Email an eine der EU-Institutionen wenden, Ihre Anfrage wird zuverlässig beantwortet!
http://ec.europa.eu/europedirect/index_de.htm
Wenn ihr erster Kontakt „nach Brüssel“ nicht direkt mit den Institutionen stattfinden soll, können Sie sich auch an die Brüsseler Vertretung Ihres Bundeslandes, den Gemeindebund und Städtebund sowie an „Ihren“ Abgeordneten im EU-Parlament wenden.
Bürgernähe und Kommunikation sind den EU-Institutionen ein echtes Anliegen geworden: Unter dem Motto "Zuhören – erklären – begegnen" wurden verschiedenste Initiativen ergriffen, die EU und ihre Politik den Bürgern näher zu bringen und auf ihre konkreten Anliegen einzugehen:
Übrigens: Im neuen EU-Vertrag ist auch ein EU-weites Volksbegehren vorgesehen!
4. Informationsmöglichkeiten
An Informationen über die EU gibt es keinen Mangel – die Frage ist eher wo und wie finden? Dabei ist dies ganz einfach und es zahlt sich aus, ein wenig mehr über die EU zu wissen!
Europa ist so nahe wie Ihr Telefon! Ihre Europa Direkt-Informationsstelle NÖ ist erreichbar unter (02742) 9005- 12873 . Dasgratis Europatelefon der Bundesregierunghat die Nummer 0800 22 11 11 und das der EU-Kommission ist besonders leicht zu merken: 00800 6 7 8 9 10 11. Auch die Büros der EU-Kommission und des EU-Parlaments geben Ihnen gerne Auskunft unter (01)51618-0 . Rufen Sie doch einmal an, wenn Sie eine Frage haben!
Broschüren, Karten und ähnliches können Sie in Wien im Informationsbüro der EU am Kärntner Ring 5-7 oder bei Ihrer Europa Direkt-Informationsstelle im Landhaus abholen oder sich zusenden lassen! Warum also nicht beim nächsten Besuch in Wien oder St. Pölten dort vorbeischauen?
Die modernste und umfangreichste Informationsmöglichkeit bietet natürlich das Internet.
Mit http://europa.euhaben Sie universellen Zugang zu allen Institutionen und Informationen!
Aber auch verschiedene Organisationen bieten Informationen und umfangreiches Material an und laden zum Dialog ein: http://www.europainfo.at/ , www.jef.at , www.dieeuropahaeuser.at , www.oesterreich-proeu.at , www.euro-info.net .
Am zielführendsten für konkrete Anliegen und Fragen ist jedoch meist das direkte Gespräch!
Hiefür stehen Ihnen Ihr Bürgermeister und die Mitarbeiter des Gemeindeamtes gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen auch gerne, die beste Ansprechstelle zu finden!
Ihr nächstes Ohr zu Europa ist natürlich das Ihrer Europaabgeordneten. Aus Niederösterreich stammen Agnes Schierhuber, Othmar Karas und Hannes Swoboda. Sie erreichen Ihre Abgeordneten über www.europarl.europa.eu oder über Ihr Gemeindeamt.
Für Schulen gibt es eine Fülle von speziellen Informationsangeboten und Möglichkeiten. Neben Kinder- und Jugendbroschüren stehen Ihnen die ExpertInnen von Europa Direkt NÖ für Diskussionen in Schulen gerne zur Verfügung ( www.europainfo.at ).
Auch für SeniorInnen wurde kürzlich gemeinsam mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich ( www.ec.europa.eu/austria ) eine eigene Broschüre herausgegeben. "Europa für wirklich Erwachsene – Was Sie schon immer über die Europäische Union wissen wollten" liegt auch im Gemeindeamt für Sie auf!
5. Die Rolle der Gemeinden in Europa
Gemeinden gibt es überall in Europa! Sie bilden in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten die unterste und somit bürgernächste staatliche Einheit und die grundlegenden kommunalen Aufgaben sind überall ähnlich. Grob gesagt sind die Gemeinden europaweit für die Erbringung der grundlegenden Dienstleistungen von allgemeinem Interesse wie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung, Sozialdienste, etc. (Daseinsvorsorge) zuständig. Dadurch spüren sie auch direkt die Auswirkungen europäischer Gesetzgebung! Man geht davon aus, dass mindestens 70% der europäischen Gesetze auf kommunaler Ebene umgesetzt werden müssen. Allein im Umweltbereich tragen hauptsächlich die Gemeinden die Verantwortung – Abfall, Abwasser, Grundwasser, Badegewässer – letztlich sorgen die Kommunen für die Einhaltung der entsprechenden europaweiten Qualitätsstandards.
Daher sind zurecht die Gemeinden auch im Institutionengefüge der EU vertreten: drei Bürgermeister gehören dem Ausschuss der Regionen an und bringen sich in diesem beratenden Gremium für alle ihre Kollegen aktiv ein. Die drei Mitglieder innerhalb der 12-köpfigen österreichischen Delegation sind VBgm. Marianne Fügl aus Traisen (NÖ), Bgm. Erwin Mohr aus Wolfurt (Vlbg.) und Bgm. Heinz Schaden aus Salzburg.
Und auch für unsere Gemeinde wird in Brüssel Lobbying betrieben: Um rechtzeitig über Initiativen der Kommission informiert zu sein und die Interessen der Gemeinden im Entscheidungsprozess auf EU-Ebene bestmöglich zu vertreten, sind Gemeindebund und Städtebund mit eigenen Außenstellen in Brüssel vertreten und somit direkte Ansprechpartner für kommunale Anliegen jeder Art. Serviceorientierung und die unkomplizierte Erledigung von Anfragen zeichnen die beiden Büros aus, die unter der Telefonnummer 0032 2 282 0680 erreichbar sind. Auf EU-Ebene ist es von besonders großer Bedeutung, Probleme rechtzeitig aufzuzeigen und Interessen konsequent zu verfolgen. Einerseits in der Europäischen Kommission, welche die Gesetzesentwürfe vorlegt, viel notwendiger jedoch im EU-Parlament, das mit dem Rat gleichberechtigter Mitgesetzgeber ist. Am besten erfolgt dieses Lobbying im Verband mit mehreren Partnern, da rein nationale Anliegen in einer EU der 27 wenig Chancen haben. Diese Partner finden sich vor allem im Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), dem europäischen Dachverband der Kommunen, in dem über 50 nationale Verbände aus 37 europäischen Staaten vertreten sind.
Fazit : Europa und die Gemeinden sind untrennbar miteinander verbunden. Je stärker sich die Gemeinden der Auswirkung von Entscheidungen auf europäischer Ebene auf sich bewusst sind und mögliche Probleme ihren Vertretungsorganen rechtzeitig mitteilen, umso besser können ihre Interessen auch in Brüssel berücksichtigt werden. Daher ist es uns Bürgermeistern auch ein besonders Anliegen, dass unsere Gemeindebürger über das Funktionieren der EU und die Möglichkeiten darauf Einfluss zu nehmen, Bescheid wissen!
6. Die Rolle der EU in der Welt
Wenn bisweilen gesagt wird, die EU sei ein wirtschaftlicher Riese, aber ein politischer Zwerg, ist dies eine Übertreibung! Sie hat erheblichen Einfluss in internationalen Organisationen wie der Welthandelsorganisation (WTO), den Vereinten Nationen (UN) und bei Weltgipfeln zu Themen wie Klima, Umweltschutz und Entwicklung. Ohne gemeinsames Agieren auf EU-Ebene und ohne EURO wären rasche und wirksame Reaktionen auf die jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrisen wesentlich schwieriger gewesen! Gleichwohl ist zutreffend, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten noch einen langen Weg zurücklegen müssen, bevor sie in wichtigen internationalen Fragen wie Frieden und Stabilität, Terrorismus, Naher und Mittlerer Osten und im UN-Sicherheitsrat mit einer Stimme sprechen können. Der Lissabon-Vertrag wäre dafür ein großer Schritt vorwärts!
Über 50 Jahre Kalter Krieg sind vorbei – der europäische Kontinent wurde friedlich geeint und die europäischen Länder arbeiten zusammen, um Terrorismus, Schlepperkriminalität, illegale Zuwanderung und Geldwäsche hier und international zu bekämpfen.
Der Auftrag Europas auf der Weltbühne im 21. Jahrhundert lautet:
• Stabilität für seine Bürger sicherstellen;
• die Sicherheit seiner Bürger gewährleisten;
• eine ausgewogene Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft fördern;
• die Globalisierungsherausforderungen angehen;
• die gemeinsamen Werte der Europäer wahren und verbreiten.
Die EU will humanitäre und fortschrittliche Werte in der Welt fördern und dafür sorgen, dass die Menschheit Nutznießer und nicht Opfer der großen globalen Veränderungen ist. Die Belange der Bürger können nicht allein den Marktkräften überlassen oder einem einseitigen Diktat unter- worfen werden. Die EU steht für humanistische Werte und ein Gesellschaftsmodell, das von der großen Mehrheit der Bürger unterstützt wird. Die Europäer wollen die ihnen überlieferten Werte erhalten. Zu diesen gehören die Einhaltung der Menschenrechte, gesellschaftliche Solidarität, freies Unternehmertum und eine gerechte Verteilung der Früchte des Wirtschaftswachstums, das Recht auf eine geschützte Umwelt, die Achtung der kulturellen, sprachlichen und religiösen Vielfalt und ein harmonischer Ausgleich zwischen Tradition und Fortschritt.
Internetseite der Kommissarin für Außenbeziehungen und Nachbarschaftspolitik, Benita Ferrero-Waldner: http://ec.europa.eu/commission_barroso/ferrero-waldner/index_de.htm
7. "Die EU ist schuld…" – Mythen und wie sie entstehen
Diese so genannten EU-Mythen sind in aller Regel abenteuerliche Geschichten, die auf Hörensagen, Gerüchten oder Halbwahrheiten basieren. Viele davon haben ihren Weg immer wieder in die Medien gefunden und wurden zum Teil so oft wiederholt, dass sie mitunter zu hartnäckigen "Wahrheiten" in der öffentlichen Meinung wurden. Der ernste Hintergrund ist aber die Frage nach einem journalistischen Ethos, der den Bürgern in Europa eine wahrhafte und auf Tatsachen begründete Berichterstattung über die Politiken der Institutionen der Europäischen Union vorenthält und nach der politischen Verantwortung, diesen Falschmeldungen entschieden entgegenzutreten.
Es stimmt, die EU wurde gegründet, um mit Problemen fertig zu werden, die die einzelnen Staaten alleine nicht lösen konnten (z.B. Frieden halten, Budgetdefizite einzudämmen, Währungssicherheit herstellen, Klimawandel begegnen, …). Auch werden auf EU-Ebene oft sehr technische Sachverhalte gemeinsam geregelt und beschlossen, um dem Binnenmarkt, dem Konsumentenschutz und der Gesundheitssicherung etc. gerecht zu werden. Aber deswegen für alle unmöglichen Dinge die EU als Schuldige abzustempeln, ist sicher falsch. Einige Beispiele:
EU verbietet Salzstangerl: FALSCH! Es soll lediglich verhindert werden, dass durch Aufschriften auf Lebensmittelverpackungen wie "gesund" Konsumenten irregeführt werden, wenn diese z.B. einen bestimmten Salzgehalt überschreiten.
EU verbietet Dekolletées: FALSCH! Die "Strahlenschutz-Richtline" besagt lediglich, dass der Arbeitgeber die Aufgabe hat, für seine Angestellten, die im Freien arbeiten, die "Risiken abzuschätzen" und "angemessene Maßnahmen zu ergreifen".
Die EU nimmt uns das Wasser weg: FALSCH! Weder die Europäische Kommission, noch das Europaparlament, noch der Rat der Europäischen Gemeinschaft, haben jemals beabsichtigt, Österreich oder irgendeinem anderen Mitgliedstaat vorzuschreiben, wie es seine Wasserressourcen zu verwenden hat. Das wird sich auch mit dem Vertrag von Lissabon nicht ändern!
Die EU verbietet Marmelade: FALSCH ! Im Fall "Marmelade gegen Konfitüre"
ging es ausschließlich um die Etikettierungsvorschriften für den Handel. Demnach durfte der Begriff "Marmelade“ nur für Produkte mit Zitrusfruchteinlage verwendet werden. Österreich hatte dem übrigens vor dem Beitritt zur EU zugestimmt! Nach der Aufregung, die diese Sache in Österreich ausgelöst hatte, erließ die EU-Kommission auf Veranlassung des damaligen Landwirtschaftskommissars Franz Fischler ohne großes Aufhebens eine Ausnahmebestimmung für österreichische Spezialitäten.
Wenn Sie noch weitere "Mythen" lesen und sich über die korrekten Sachverhalte informieren wollen: http://ec.europa.eu/austria/information/eumyth/index_de.htm#top
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=440075&DstID=558
http://ec.europa.eu/austria/documents/information/factsheet_vertragvonlissabon_antworten.pdf
8. Das Budget der EU – Österreich, ein Netto(drauf)zahler?
Der gesamte EU-Haushalt war in den vergangenen Jahren etwas weniger als doppelt so groß wie das österreichische Budget (2007: EU-Haushalt 115 Mrd. €, österreichisches Budget 69 Mrd. €). Österreich finanziert etwas mehr als 2% der gesamten EU-Ausgaben. Knapp unter 2% fließen wieder ins Land zurück.
Das EU-Budget wird im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens von Europäischem Parlament und Rat beschlossen (Siehe Internet: http://ec.europa.eu/budget/index_de.htm , https://www.bmf.gv.at ).
Generell ist eine Obergrenze von 1,24% des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU vorgesehen. Wie verteilen sich die Ausgaben aus dem EU-Budget auf die verschiedenen Aufgabengebiete auf EU-Ebene:
44,9% Wettbewerbsfähigkeit, Regionalpolitik
42,6% Landwirtschaft, Entwicklung ländlicher Raum
5,8% Verwaltung
5,7% Entwicklungshilfe, Europa in der Welt
1,0% Sicherheit und Justiz
Für den Übergang zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und somit zur gemeinsamen Währung im Jahr 1999 trafen sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten umfangreiche und intensive Vorbereitungen. Durch koordinierte Wirtschaftspolitik innerhalb der Europäischen Union und erfolgreiche Budgetkonsolidierung in den Mitgliedstaaten wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass von Anfang an eine große Währungsunion verwirklicht werden konnte und die Vorteile der gemeinsamen Währung bereits frühzeitig zum Tragen kommen konnten. Zwischen den Akteuren der Wirtschaftspolitik (Rat der Finanzminister, Euro-Gruppe, Europäische Zentralbank, Europäische Kommission, Sozialpartner) erfolgt ein enger Informations- und Gedankenaustausch. Damit wird auch eine erfolgreiche Abstimmung zwischen den verschiedenen Politikbereichen ermöglicht.
Im Gegensatz zur Wirtschaftspolitik ging mit dem Vertrag von Maastricht die Kompetenz zur Durchführung einer gemeinsamen Geldpolitik auf die Europäische Union über. Wichtigster Akteur ist die Europäische Zentralbank, die mit den nationalen Zentralbanken gemeinsam im System der Europäischen Zentralbank die Geldpolitik steuert. Die Vorteile des EURO als Gemeinschaftswährung wurden gerade in den letzten kritischen Monaten besonders deutlich. http://ec.europa.eu/economy_finance/the_euro/index_de.htm?cs_mid=2946
Österreich, ein Netto(drauf)zahler?
Gemessen am Bruttonationalprodukt pro Einwohner ist Österreich eines der erfolgreichsten Länder der EU. Es entspricht dem Soldaritätsprinzip der EU – und kommt letztlich auch wieder Österreich zu Gute! - , dass ärmere und benachteiligte Regionen besonders gefördert werden, wie z.B. das Burgenland, bestimmte Regionen anderer Bundesländer und spezielle Projekte.
Im Durchschnitt der Jahre 2000 – 2006 hat Österreich pro Jahr 352 Mio. € mehr in das EU-Budget eingezahlt, als ins Land zurückgeflossen ist. Umgerechnet sind dies 42,4 € pro Einwohner und Jahr oder etwa 1 Scheibe Brot pro Einwohner und Tag! Volkswirtschaftliche Berechnungen ergeben, dass durch die vor allem von Österreich genutzten Wirtschaftsvorteile (zusätzliche ausländische Direktinvestitionen, Anstieg der Exporte, Internationalisierung, Qualifizierung und Steigerung der Forschung, etc.) und das dadurch hervorgerufene Wirtschaftswachstum erhebliche zusätzliche Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte bewirkt wurden, die den Nettobeitrag Österreichs nicht nur kompensieren, sondern deutlich übertreffen!
9. Europa der Regionen
Seine regionale Vielfalt ist eine Stärke Europas! Ziel der Regionalpolitik der EU ist es daher, die Stärken der einzelnen Regionen zu fördern und anderen Regionen im Sinne des Solidatritätsprinzips zu helfen, ihre Nachteile durch entsprechende Unterstützungsmassnahmen abzubauen. Die europäische Regionalpolitik hilft bei der Finanzierung von Projekten zu Gunsten der Regionen, der Städte und ihrer Bürger.
Aus dem EU-Budget hat Österreich für Zwecke der Regionalpolitik seit 1995 pro Jahr zwischen rund 200 und 260 Mio. Euro erhalten. Von 1995 bis Mitte 2006 wurden für rund 23.000 abgerechnete Projekte (überwiegend Investitionen in Klein- und Mittelunternehmen) über 1 Mrd. Euro an Projektträger in Österreich ausbezahlt. Mit diesen Projekten wurden rund 40.000 neue Arbeitsplätze geschaffen!
Die Stärkung der lokalen und regionalen Ebene in der EU ist auch eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung eines "Europas der Bürger". Europa der Regionen ist die Bezeichnung für ein Konzept, das die Regionen in den EU-Mitgliedsländern fördern und in ihrer regionalen Eigenständigkeit unterstützen soll.
Aus diesen Gründen wurde 1994 der Ausschuss der Regionen (AdR) gegründet. Er vertritt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im institutionellen Gefüge der Europäischen Union. Kommission und der Rat konsultieren den Ausschuss der Regionen in sämtlichen Bereichen, in denen Gesetzesvorschläge der EU Auswirkungen auf die regionale und kommunale Ebene haben könnten. Der AdR kann auch Initiativstellungnahmen abgeben und hat dadurch die Möglichkeit, Themen auf die Tagesordnung der EU zu setzen.
Der Ausschuss setzt sich aus 344 Mitgliedern zusammen. Sie alle werden auf Vorschlag ihres jeweiligen Mitgliedstaats vom Rat auf vier Jahre ernannt. Die Mitglieder sind entweder gewählte Mandatsträger oder maßgebliche Akteure der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ihrer Heimatregion. Österreich hat im Ausschuss der Regionen 12 Sitze und ist damit wie alle kleineren Staaten überproportional vertreten! Es sind dies alle neun Landeshauptleute und drei Bürgermeister für die österreichischen Gemeinden.
Regionalpolitik der EU: http://ec.europa.eu/regional_policy/index_de.htm
Ausschuss der Regionen: www.cor.europa.eu
Österreich: http://www.bundeskanzleramt.at/site/6033/default.aspx
http://ec.europa.eu/regional_policy/atlas2007/austria/index_de.htm
Broschüre des Bundeskanzleramts: http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=31432
10. Der Vertrag von Lissabon – die neue Grundlage der EU
In den mehr als 50 Jahren des Bestehens der EU entstanden umfangreiche Vertragswerke, in denen sich selbst Spezialisten schwer zurechtfinden. Europa kann aber langfristig nur funktionieren, wenn dieses einmalige Projekt auch von den Menschen verstanden wird. Das Ziel des neuen Vertrages ist es daher, die Europäische Union demokratischer, transparenter und effizienter zu gestalten und es ihr zu ermöglichen, künftige Herausforderungen besser zu bewältigen sowie auf die Bedürfnisse der Bürger sichtbarer einzugehen. Dazu sieht der Vertrag von Lissabon folgendes vor:
1. Ein demokratischeres und transparenteres Europa , in dem das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente eine größere Rolle spielen, und in dem die Bürger mehr Möglichkeiten haben, sich Gehör zu verschaffen und ein klareres Bild davon haben, wer auf welcher Ebene wofür zuständig ist.
· Die Kompetenzen des direkt gewählten Europäischen Parlaments werden erweitert. Es wird gemeinsam mit dem Rat den überwiegenden Teil der EU-Rechtsvorschriften entscheiden.
· Stärkere Einbeziehung der nationalen Parlamente : Die Parlamente der Mitgliedstaaten werden mehr Möglichkeiten haben, sich in die Arbeit der EU einzubringen.
· Stärkeres Mitspracherecht der Bürger : Dank der Bürgerinitiative werden eine Million Bürger (nur 0.2%!!) aus verschiedenen Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Kommission zu verpflichten, neue politische Vorschläge zu unterbreiten.
· Mit der eindeutigen Zuordnung der Zuständigkeiten wird die Beziehung zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union klarer.
· Freiwilliger Austritt aus der Union : Der Vertrag von Lissabon sieht erstmals die Möglichkeit zum Austritt eines Mitgliedstaates aus der Union vor.
2. Ein effizienteres Europa mit vereinfachten Arbeitsmethoden und Abstimmungsregeln, schlanken und modernen Institutionen, angepasst an 27 und mehr Mitgliedstaaten und mit erhöhter Handlungsfähigkeit in den Schwerpunktbereichen der heutigen EU.
· Schnelle und effiziente Entscheidungsfindung: Die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat wird auf neue Politikbereiche ausgedehnt, um so schnellere und effizientere Entscheidungen zu erreichen.
· Stabilere und schlankere Institutionen: Mit dem Vertrag von Lissabon wird erstmals ein Präsident des Europäischen Rates gewählt. Seine Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre.
· Verbesserung der Lebensbedingungen: Der Vertrag von Lissabon verbessert die Handlungsfähigkeit der EU in Bereichen, die für die heutige EU und ihre Bürger Priorität haben.
3. Ein Europa der Rechte und Werte, der Freiheit, Solidarität und Sicherheit , das die Werte der Europäischen Union fördert, die Charta der Grundrechte in das europäische Primärrecht einbindet, neue Instrumente der Solidarität vorsieht und die europäischen Bürger besser schützt.
4. Mehr Gewicht für Europa in der Welt: Ein Hoher Vertreter der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik wird den Einfluss, die Abgestimmtheit und die Wahrnehmbarkeit der Außenpolitik der EU gegenüber den Partnern in der Welt erhöhen.
Generell zur EU: www.europa.eu , www.zukunfteuropa.at
Lissabon-Vertrag: www.europa.eu/lisbon_treaty/index_de.htm, http://tinyurl.com/be6y2x
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Ihr Bürgermeister
01.04.2009
07:007°C10:0016°C13:0014°C
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