Informationen zur Totenbeschau

Bei Eintritt des Todes in einer Wohnung ist unverzüglich ein Arzt zu verständigen. Jede verstorbene Person ist vor der Bestattung einer Totenbeschau zu unterziehen.

Was ist zu beachten, wenn der Tod zu Hause eintritt?
1. Verständigen Sie Ihren Hausarzt und informieren Sie diesen über den Tod der verstorbenen Person. Dieser stellt den Tod fest, übernimmt die Totenbeschau und wird bei Bedarf weitere Schritte einleiten.

2. Ist Ihr Hausarzt nicht erreichbar nehmen Sie mit der Bestattung Weiskircher Kontakt auf. Telefon: +43 2912/224