Informationen zur Totenbeschau

Bei Eintritt des Todes in einer Wohnung ist unverzüglich ein Arzt zu verständigen. Jede verstorbene Person ist vor der Bestattung einer Totenbeschau zu unterziehen.

Was ist zu beachten, wenn der Tod zu Hause eintritt?
1. Verständigen Sie den Gemeindearzt und informieren sie diesen über den Tod der verstorbenen Person. Dieser stellt den Tod fest, übernimmt die Totenbeschau und wird bei Bedarf weitere Schritte einleiten. Gemeindearzt Geras: derzeit nicht besetzt

2. Ist der Gemeindearzt nicht erreichbar wird der Hausarzt bzw. ein Arzt der zur Vertretung befugt ist, verständigt. Die folgenden Ärzte können sowohl die Feststellung des Todes, aber auch die Totenbeschau in Vertretung des Gemeindearztes übernehmen:

Vertretungsärzte:
Dr. Ulrike Kirchweger, Drosendorf, Tel. 02915/2268
Dr. Irmgard Schnabl, Japons, Tel. 02914/ 6201
Dr. Nela Lustig, Langau, Tel. 02912/405
Gruppenpraxis Dr. Margeta u. Dr. Heger OG, Riegersburg; Tel. 02916/229
Gruppenpraxis Dr. Johann Jäger u. Dr. Verena Weinlich, Weitersfeld, Tel. 02948/8255
Dr. Bettina Brtna, Pernegg, Tel. 02913/236
Dr. Angelika Pallisch, Groß-Siegharts, 02847/40333

Befindet sich ihr Hausarzt nicht unter den genannten Ärzten, wird dieser in der Regel ausschließlich den Tod feststellen.

3. Wenn Sie keinen Arzt erreichen (z.B. in der Zeit von 19:00 Uhr bis 07:00), rufen Sie den Ärztenotruf an. Dieser wird Ihnen gerne weiterhelfen.

4. Eine schriftliche Anordnung des Arztes muss unbedingt vor Abholung des Verstorbenen erteilt werden. Erst dann wird die verstorbene Person durch die Bestattung abgeholt. Liegt keine schriftliche Anordnung des Arztes vor, wird innerhalb von 24 Stunden die Totenbeschau durch einen zur Totenbeschau befugten Arzt vorgenommen.

Grundlage: Nö Bestattungsgesetz 2007, Präambel Landtag NÖ 12.12.2019, https://www.ris.bka.gv.at