NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026

Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicher/innen einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,00 für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes zu beantragen.

Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ Landesbürgerinnen und Landesbürger erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.
Der Antrag zum Heizkostenzuschuss kann ausschließlich bei der zuständigen Gemeinde, in der sich der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person befindet, gestellt werden.

Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung

Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.

Besondere Hinweise:
Auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.

Nähere Informationen finden Sie unter

https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html

Antragsformular für den Heizkostenzuschuss finden Sie auf HIER oder bekommen Sie direkt bei Ihrem Gemeindeamt.


22.10.2025